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Opak Deutschland

Transparency Deutschland haben wieder geschrieben, allerdings wieder wenig erfreuliche Post. Der Justiziar-Schrägstrich-Ethikbeauftragte der T-D behauptet in gar ernstlichem Tonfall, die Veröffentlichung seiner ersten Mail stelle einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, der geänderte Eintrag sei immer noch pöse, und überhaupt möchte man sich doch bitte in keinen Blogeinträgen wiederfinden. Das ganze diesmal mit einer Frist von wenigen Stunden (die vor kurzem, nämlich um 21 Uhr, ablief).

Dumm für T-D: Moni lässt nicht mehr einschüchtern, Udo Vetter (of lawblog fame) vertritt ihre Interessen, und neben den Top Spots bei Technorati kommen nun auch Anfragen durch “richtige” Medien. Außerdem sendet Marcels Parteibuch auch noch einen Brief an Frau Wieczorek-Zeul, der möglicherweise sogar von jemandem gelesen wird.

Noch dümmer für T-D: Man zeigt offenbar keinerlei Einsicht.

Countdown für die “echten” Medien… 3.. 2..

Transparency Deutschland

Die Organisation, die sich “Integrität, Verantwortlichkeit, Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft” auf die Fahnen geschrieben hat, droht einer Bloggerin rechtliche Schritte an, weil diese über eine Freundin berichtet, die von Transparency Deutschland gekündigt wurde (Google Cache, der Eintrag wurde mittlerweile ersetzt). Die Kündigung erfolgte nach Ablauf der Probezeit, in einem vorhergehenden Gespräch sei das Gehalt diskutiert worden (von 1000 Euro für 20 Stunden auf 1400 Euro für 30 Stunden), darauf folgte dann angeblich ohne weiteres Gespräch die Kündigung. Wieviel davon stimmt, weiß ich nicht, aber den eigentlichen Fall mal ganz beiseite gelassen, finde ich die Reaktion von Transparency Deutschland unangemessen, nein, unmöglich.

Schreiben vom Freitag (24.) (vorab per E-Mail, per Post am 25.) mit Frist bis Sonntag (26.), womit anwaltliche Beratung quasi verhindert wird. Vom Anwalt der Transparency International, in Personalunion scheinbar auch deren Ethikbeauftragter. Nennt keine Einzelheiten (“erspare es mir zunächst”), verlangt aber die unverzügliche Löschung des Beitrags. Droht unverhohlen mit “strafbewehrte[r] Unterlassungserklärung und ggf. eine[r] einstweilige[n] Verfügung” und erwähnt am Rande “die rechtlichen, aber auch finanziellen Konsequenzen”. Das ganze wird finanziert aus “Mitgliedsbeiträgen individueller (derzeit ca. 550) und korporativer Mitglieder (derzeit 37), Förderbeiträgen, Spenden und Bußgeldern”. Zeichensetzung blieb auf der Strecke, der Vorwurf der Schmähkritik (bei der “nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund” steht) dürfte auch kaum ziehen.

Was bleibt, ist ein schaler Nachgeschmack. Andererseits will T-D ja auch nur, “dass seine Mitglieder sich als Vorreiter im Kampf gegen Korruption verstehen und darstellen” - so lange man sich also als transparent-demokratischer Antikorruptionskämpfer versteht und sich auch so darstellt, muss man nicht wirklich etwas tun.

Siehe auch: Lawblog, Werbeblogger, ix, Spreeblick, uvm.

Unters Strafgesetzbuch

Pornovideos auf Schülerhandys, so titelt der SPIEGEL Online, und fährt fort, “was sich bei einer Razzia in einer bayerischen Schule an Bildern und Videos auf beschlagnahmten Handys fand, fällt unter das Strafgesetzbuch.”

Um so besser, da sieht’s wenigstens keiner.

Nun ja, da führt die Polizei also eine Razzia an einer Hauptschule durch, beschlagnahmt 200 Handys - und findet auf immerhin 15 (7,5%) davon “Porno- und Gewaltvideos, Nazi-Propaganda” und sogar “Sodomiesequenzen”.

Das schockiert sogar altgediente Beamte, so der SPON weiter. Nun drohen den zwischen 14 und 18 Jahre alten Schülern “Strafverfahren wegen des Besitzes und der Verbreitung verbotener pornografischer und gewaltverherrlichender Inhalte”.

Interessant.

Meinem (zugegebenermaßen nicht durch ein Jurastudium fundierten) Verständnis nach ist der Besitz von gewaltverherrlichenden, pornografischen, ja sogar tier-pornografischen Inhalten nicht strafbar. Auch nicht für Minderjährige. Und wie man von “Video auf Handy” auf eine Verbreitung (die durchaus strafbar sein kann) schließen will, und dies vielleicht sogar beweisen, ist mir schleierhaft.

Was hat die Aktion also gebracht?

Die Polizei war beschäftigt, die bösen, bösen Hauptschüler haben hoffentlich ihre Lektion gelernt, und alle sind glücklich.

Moment mal.

Die Mutter eines Schülers findet auf dem Handy ihres Sprösslings tierverherrlichende Gewaltpornos - und geht natürlich zum Schulleiter. Und der sagt der Mutter “Erziehung ist ihre Aufgabe”? Nein, der ruft die Polizei auf den Plan. Sagt die Polizei “das ist keine Straftat”? Nein, da wird eine Razzia veranstaltet. Ist auch so wenig los sonst in Bayern, Law & Order und so.

Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen - Mutter schiebt Verantwortung für pubertäres Verhalten ihres Kindes an Schule, die Pädagogen (oder die sich dafür halten) halten ihre Schutzbefohlenen ohne Weiteres für kriminell und rufen die Polizei, die Polizei stürmt das Gebäude (sonst ist es auch keine richtige Razzia) und beschlagnahmt wahllos Handys. Mit einer durchschlagenden Erfolgsquote: auf knapp 8% der Mobiltelefone werden die gesuchten - aber noch nicht einmal verbotenen - Inhalte gefunden. Und jetzt eröffnen wir mal schnell Strafverfahren gegen 15 Minderjährige, die wir dann aus Mangel an Beweisen (eben der Verbreitung) einstellen.

Gab es da nicht einmal so etwas wie “Anfangsverdacht” und “Verhältnismäßigkeit”?

Terrorfahndung in Kinderzimmern

Telepolis über die “Terrorfahndung in Kinderzimmern”, die neulich im FOCUS reißerisch aufgemacht wurde, eigentlich lächerlich wäre, aber ein sehr erschreckendes Licht auf die juristische Praxis in Deutschland wirft, wie auch die Kommentatoren im Lawblog meinen.

Zum Glück steht mein alter Chemiekasten nicht in meiner Wohnung, sondern bei meinen Eltern auf dem Dachboden. Hoffentlich rufen die mich an, wenn die Polizei vor der Tür steht, ich würde niemals eine Hausdurchsuchung verpassen wollen.

Common Sense and Sony

Unfortunately, common sense and Sony are only passing acquaintances..

Schutzbehauptungen

Spiegel Online schreibt unter der Überschrift Sonys Copyrightschutz verletzt Copyright über Sonys Rootkit-DRM.

Seit Wochen steht Sony BMG in der Kritik, weil die Firma auf Audio-CDs eine Software integriert hatte, die sich heimlich und automatisch auf PC-Festplatten installiert. Nun sieht es aus, als sei das als Urheberrechtschutz gedachte Programm selbst zusammengeklaut.

Und hat bis hierhin sogar noch recht, wenn auch einige Details nicht erwähnt werden. Zum Beispiel, dass diese “Software” (weniger euphemistisch als “Rootkit” oder “Trojanisches Pferd” bezeichnet) beliebige Dateien versteckt, und dass die Hauptkomponente der DRM-Lösung so schlecht programmiert ist, dass beim Entladen Windows abstürzen kann, und beim Deinstallieren das CD-Laufwerk des Computers unbrauchbar macht.

“Zusammengeklaut” trifft den Punkt auch nicht ganz: Die fehlerhaften Teile hat First4Internet scheinbar durchaus selbst entwickelt. Die Benutzung von “klauen” (ugs. für “Diebstahl”) für einen Urheberrechtsverstoß deutet bereits an, dass hier völlige Ahnungslosigkeit herrscht, denn Diebstahl wird von §242 Abs. 1 StGB so definiert: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, […]. Weder Sony noch First4Internet haben irgendjemandem etwas weggenommen.

Vor einigen Tagen kündigte das Unternehmen an, 4,7 Millionen betroffene CDs zurückzurufen - die ersten Bösewichter hatten sich schon eine Hintertür zunutze gemacht, die die heimliche Software auf den betroffenen Rechnern öffnet.

Ich möchte ergänzen: Nachdem Sony das Problem eine ganze Weile totschweigen wollte, und dann Statements wie “Was der Benutzer nicht weiß, stört ihn auch nicht” ausgab, auf den zunehmenden öffentlichen Druck dann einen kaum aufzufindenden Uninstaller “bereit” stellte (und dabei nochmals neue Sicherheitslücken installierte), und XCP schließlich sogar von Microsoft als “unerwünschte Software” kategorisiert wurde.

Das Programm soll den Nutzer eigentlich dazu bringen, bestimmte CDs von Sony BMG nur mit einer auf der CD enthaltenen Playersoftware abzuspielen. […] Die Software, sagen Experten, enthält Komponenten, die aus einem Open Source Projekt stammen. […] First4Internet [haben angeblich] ein bisschen geklaut. Das betreffende Projekt heißt “Lame” und ist ein Open-Source-Mp3-Player.

Die Software scheint tatsächlichen Komponenten aus einem Open-Source-Projekt zu enthalten. Eigentlich sogar mehreren - mindestens “LAME”, “VLC”, “mpglib”, “FAAC”. In jedem Falle aber ist “LAME” kein MP3-Player, sondern ein Encoder - also so ziemlich das Gegenteil.

Und wieder gilt: First4Internet haben nicht geklaut, sondern angeblich einen Urheberrechtsverstoß begangen.

Der Haken für Sony: Open-Source-Software heißt so, weil ihre Quellen für alle offen liegen sollen […]. Wer sich ihrer bedient, erklärt sich gewissermaßen implizit mit diesen Regeln einverstanden. In ihrer Software angegeben haben die Sony-Programmierer aber offenbar nicht, dass sie sich bei “Lame” bedient hatten. Und das verstößt gegen die Regeln von Open Source.

Open-Source-Software heißt so, weil ihre Quellen für alle offen liegen. Das “sollen” ergibt sich erst aus der Lizenz. Die Lizenz ist es nämlich, was anderen überhaupt erlaubt, den Code zu benutzen. Die wohl bekannteste Open-Source-Lizenz ist die GNU General Public License (GPL), die tatsächlich fordert, veränderten GPL-Code auch selbst wieder offen zu legen. Gegen diese “Regel” würde es also in der Tat verstoßen, wenn First4Internet (Sony haben nicht selbst programmiert) Code aus GPL-Projekten einfach so benutzen würden.

“Gegen die Regeln verstoßen” klingt gar nicht so schlimm. Kann doch mal passieren. Ignoriert wird allerdings: Nur wenn man der Lizenz zustimmt und sie beachtet, hat überhaupt ein Recht, den Code zu benutzen. Wird die Lizenz gebrochen, entfallen augenblicklich auch alle von ihr zugestandenen Rechte, und es greift das Urheberrecht.

“Urheberrechtsverstoß begangen” klingt nicht mehr so schön. Besonders nicht für Sony BMG, die auch gerne Mal Menschen wegen Urheberrechtsverstößen verklagen. Dabei geht es dann allerdings um Musik von Künstlern bei Sony, und in fast allen Fällen fehlt eine kommerzielle Komponente völlig. Die von Sony BMG Beklagten haben, im Gegensatz zu Sony (via First4Internet) nicht versucht, sich selbst als Schöpfer der Musik (der Programme) darzustellen.

Sony BMG hat gewissermaßen Copyrightregelungen verletzt mit seiner Copyright-Schutzsoftware. Peinlich.

Peinlich ist hier vor allem das entschuldigende, ausweichende “gewissermaßen”. Entweder Sony/First4Internet haben Urheberrechtsregelungen verletzt oder nicht. Im Moment deutet fast alles auf ersteren Fall.

Noch letzte Woche hatte das Unternehmen das Programm als “wichtiges Werkzeug zum Schutz unseres geistigen Eigentums und des geistigen Eigentums unserer Künstler” bezeichnet.

Und das tut das Unternehmen immer noch. Um ihr geistiges Eigentum zu schützen, ist scheinbar jedes Mittel recht. Das Eigentum von anderen, oder die Datensicherheit ihrer zahlenden(!) Kunden - nun ja.

PS: “Raubkopierer werden mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft.” Nicht wahr?

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